Ministerium will Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen abschaffen
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sieht vor, die erst 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwaltungen aufzuheben. Das Ministerium begründet das Vorhaben mit „Bürokratieabbau“. In der Immobilienbranche stießen die Pläne auf deutliche Kritik. Seit 1. August 2018 müssen sich Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Zeitstunden fortbilden. Das schreibt § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) [... weiterlesen]








