BGH zu Betriebskosten: Was Mietverwalter jetzt beachten müssen
Der BGH hat das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten konkretisiert: Fehlende Vergleichsangebote machen eine Beauftragung nicht automatisch unwirtschaftlich. Für Mietverwalter zeigt die Entscheidung zugleich, worauf es bei Abrechnung und Einwendungen ankommt. BGH: Keine generelle Pflicht zu Vergleichsangeboten Müssen Vermieter mehrere Angebote einholen, bevor sie eine Dienstleistung beauftragen und deren Kosten später auf die Mieter umlegen? Der Bundesgerichtshof hat hierzu eine für die Mietverwaltung wichtige Klarstellung getroffen (BGH, Urteil vom 20.05.2026, Az. VIII ZR 6/24): Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist nicht [... weiterlesen]



