BGH zum Absenkungsbeschluss und Umlaufbeschluss
Mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. V ZR 190/25) hat der Bundesgerichtshof erstmals wichtige Fragen zum sogenannten Absenkungsbeschluss und Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG geklärt. Die Entscheidung ist für WEG-Verwalter besonders praxisrelevant: Wird auf Grundlage eines Absenkungsbeschlusses anschließend ein mehrheitlicher Umlaufbeschluss gefasst und bestandskräftig, kann eine gegen den ursprünglichen Absenkungsbeschluss gerichtete Anfechtungsklage ihr Rechtsschutzbedürfnis verlieren. Der BGH stellt außerdem klar: Ein Absenkungsbeschluss ist grundsätzlich selbstständig anfechtbar. Seine Fehlerhaftigkeit [... weiterlesen]





