17. Oktober 2022

17. Oktober 2022

Grundsteuer-Feststellungserklärung

Normalerweise hätten Immobilienbesitzer in den nächsten Wochen akut tätig werden müssen – die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wäre zu Ende Oktober fällig geworden. Doch nun wurde die Frist verlängert.

Am 13. Oktober beschlossen die Finanzminister der Länder: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden. So sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater entlastet werden. Denn zu Anfang Oktober hatte nicht einmal ein Drittel aller Immobilienbesitzer diese Erklärung eingereicht – ein Engpass war also deutlich abzusehen. Die Entscheidung hatte bei den Ländern gelegen, die nun der Empfehlung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) gefolgt sind.

Der Hintergrund:

2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde damit verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen.

Aufgrund der Besonderheiten der Grundsteuer ordnete das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus eine weitere Fortgeltung der beanstandeten Normen für 5 Jahre nach Verkündung der Neuregelung, höchstens aber bis zum 31.12.2024, an. Damit trug es der Tatsache Rechnung, dass ein gewaltiger Verwaltungsaufwand nötig ist: bundesweiten müssen ca. 36 Mio. Immobilien neu bewertet werden.

Übrigens: Seit dem 1.7.2022 nehmen die Finanzbehörden die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 elektronisch entgegen.

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