28. November 2022

28. November 2022

Mehrfamilienhaus: Zur CO2-Abgabe

Ab dem 1.1.2023 wird es teurer für deutsche Vermieter – und kompliziert für Verwalter, die sich um Abrechnungen kümmern. Denn dann wird die CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – nach einem Stufenmodell.

Das neue „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (kurz CO2KostAufG) regelt ab dem neuen Jahr die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Sie richtet sich nach dem Sanierungszustand des Gebäudes. Und es ist schon jetzt erkennbar, dass die Berechnung kompliziert werden kann und Mietverträge angepasst werden müssen.

Die Berechnung der CO2-Abgabe nach Gebäudeklassifizierung

Je schlechter die CO2-Bilanz des Gebäudes durch Heizung und Warmwasser, desto mehr müssen Vermieter künftig zur Abgabe beitragen. Dafür hat die Regierung ein 10-Stufen-Modell mit Gebäudeeffizienzstufen entworfen. Das geplante Stufenmodell bezieht sich auf Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, die primär Wohnzwecken dienen, in welchen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Die Feststellung der Gebäudeklassifizierung und die Kostenverteilung des Mieteranteils wird auf Basis der Heizkostenabrechnung erfolgen. Hier werden die Emissionen pro Quadratmeter/Jahr berechnet.

Der Mieter übernimmt dabei 10-100 % der Kosten. Bei Gebäuden mit unter 12 kg CO2/m²/Jahr liegt der Vermieteranteil bei 0 %. In der höchsten Stufe mit über 52 kg CO2/m²/Jahr liegt der Vermieteranteil bei 90 %. Die Bereiche dazwischen sind unterteilt in 8 weitere Stufen.

Wie wird der CO2-Anteil abgerechnet?

Gezahlt wird die Abgabe zunächst komplett durch den Vermieter als Bestandteil der Energie- bzw. Brennstoffrechnung. Der Mieter-Anteil wird dann auf diese umgelegt. Die Rolle der Heizkostenabrechnung wird damit ausgeweitet.

Wie berechne ich den CO2-Ausstoß?

Die konkrete Rechnung ergibt sich aus dem Brennstoff-Verbrauch und der Wohnfläche des Gebäudes. Mit dem Gesetz werden auch Brennstoff- und Wärmelieferanten gesetzlich dazu verpflichtet, einige Angaben in der Rechnung explizit auszuweisen:

  • die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes
  • den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor
  • den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge
  • den Kohlendioxidkostenanteil

Für Hausverwalter und Vermieter entsteht hier also ein zusätzlicher bürokratischer Posten, der viel Sachkenntnis erfordert!

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