BGH zur Kabelweiterleitung: Was die neuen Urteile für WEG bedeuten
Die interne Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen kann ohne zusätzliche urheberrechtliche Vergütung zulässig sein. Zwei aktuelle BGH-Urteile bestätigen die bisherige Rechtsprechung. Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter? Die interne Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über ein gemeinschaftliches Kabelnetz kann ohne zusätzliche urheberrechtliche Vergütung zulässig sein. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen bestätigt (BGH, Urteile vom 03.09.2026, Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23). Für WEG-Verwalter sind die neuen BGH-Urteile besonders interessant, weil [... weiterlesen]


