BGH zur Balkonsanierung: Gemeinschaft bleibt zuständig – trotz abweichender Regelung
Mit Urteil vom 24. April 2026 (V ZR 102/24) hat der Bundesgerichtshof die Rolle der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Balkonsanierung deutlich geschärft. Die Entscheidung macht klar: Die Gemeinschaft bleibt für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zuständig und kann – bei entsprechendem Sanierungsbedarf – auch zum Tätigwerden verpflichtet sein. Das gilt unabhängig davon, ob die Teilungserklärung die Erhaltungspflichten einzelnen Eigentümern zuweist. Der Fall: Sanierungsbedarf und fehlende Beschlussfassung In der zugrunde liegenden Wohnanlage waren mehrere Balkone sanierungsbedürftig, teilweise bestand [... weiterlesen]

