BGH: Keine Vergleichsangebote vor Beauftragung von Rechtsanwalt und Gutachter durch GdWE erforderlich
Eine für WEG-Verwalter und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs sorgt aktuell für Erleichterung bei den Verwaltern: Wohnungseigentümergemeinschaften - und die für sie handelnden Verwalter - sind nicht verpflichtet, vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Gutachters mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend sind Vertrauensverhältnis und fachliche Qualifikation ‒ nicht das formal betrachtete Preisniveau. Das Urteil vom 18. Juli 2025 (Aktenzeichen V ZR 76/24) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Hintergrund: Der Fall In einer Wohnungseigentumsanlage waren [... weiterlesen]
