BGH: Vermietender Wohnungseigentümer haftet für mangelhaften Winterdienst
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Klarheit: Auch ein vermietender Wohnungseigentümer, der Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, kann für Unfälle infolge eines mangelhaften Winterdienstes haftbar gemacht werden – selbst dann, wenn die Gemeinschaft oder ein Hausmeisterdienst mit den Räum- und Streuarbeiten beauftragt wurde. (BGH, Az. VIII ZR 250/23 (2025)) Hintergrund: Mieterin stürzt auf vereistem Weg In dem entschiedenen Fall kam es zu einem Unfall auf einem vereisten Gemeinschaftsweg vor einem Mehrfamilienhaus. Eine Mieterin war gestürzt [... weiterlesen]
