BGH stärkt Provisionsverbot für Mietverwalter: Keine Vergütung für die Neuvermietung eigener Verwaltungsobjekte
BGH schafft Klarheit bei Vermietungsprovisionen von Mietverwaltern! Mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mietverwalter für die Vermittlung oder Neuvermietung von Wohnungen, die er selbst verwaltet, keine zusätzliche Provision verlangen darf. Das gilt sowohl gegenüber dem Mieter als auch gegenüber dem Vermieter. Für viele Verwalter stellt sich nun die Frage, ob diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die klassische WEG-Verwaltung hat. Die kurze Antwort lautet: Nein, wenn der [... weiterlesen]






