18. Februar 2025
18. Februar 2025

Photovoltaik: gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern
Mit dem Solarpaket I wurde das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Der Betreiber einer PV-Anlage – eine Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder auch ein Dienstleister – kann die Letztverbraucher im Gebäude bürokratiearm mit Strom vom eigenen Dach versorgen.
Seit Anfang Februar 2025 müssen Eigentümer bei der Anmeldung einer PV-Anlage zwei Neuheiten beachten:
Die Nachfrage von Eigentümern nach dem Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist groß, doch die Marktakteure – Messstellenbetreiber und gewerbliche Dienstleister – sind zögerlich, so die Marktrecherche der Energie-Agentur Regio Freiburg (EARF). Damit der Solarausbau auf Mehrfamilienhäusern dennoch weiter voranschreitet, hat sie zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) eine Beratungsinitiative gestartet. Ziel der beiden Organisationen ist, über alternative Betreibermodelle zu informieren.
Die Initiative besteht aus zwei Säulen: Schriftliche Informationen werden in einem Solarbrief „Das kleine Solar-Mehrfamilienhaus 1×1“ des SVF und im interaktiven PV-Mehrfamilienhaus-Leitfaden der EARF vermittelt. Interessenten können außerdem deutschlandweite digitale Beratungsangebote nutzen. Der SFV bietet kostenpflichtige einstündige Kick-off-Beratung an und organisiert eine kostenfreie zweiteilige Veranstaltungsreihe zum Thema „Die wichtigsten Schritte zur Solaranlage auf Mehrfamilienhäusern“. Bei der EARF gibt es kostenpflichtige telefonische Kurzberatungen (15 oder 30 Minuten), einen Express-Check mit einem Schnell-Gutachten zum passendsten Betriebsmodell für das eigene Gebäude oder ein PV-Konzept mit einer Anlagensimulation.
Wir bieten ein Online-Seminar zum Thema:
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Donnerstag, 27. Februar 2025 |