Eigentümerversammlungen sind auch unter 2G-Plus-Bedingungen möglich
Nach einer Entscheidung des AG München (Beschluss vom 06.12.2021 – 1293 C 19127/21) steht es der Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht entgegen, dass nach landesrechtlichen Vorschriften zum Infektionsschutz nur Geimpfte und Genese mit negativem Corona-Test teilnehmen dürfen. Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass ein Eigentümer, der sich eigenverantwortlich gegen eine Impfung entscheidet, die sich daraus ergebende Konsequenz tragen müsse, auf unabsehbare Zeit nicht an Eigentümerversammlungen teilnehmen zu können. Praxishinweis Die Frage, ob es möglich ist, Eigentümerversammlungen unter 2G-Bedingungen oder [... weiterlesen]