Eigentümerversammlung und Corona – 2G, 3G oder absagen?

2021-11-24T12:24:41+01:00Mittwoch, 24. November 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: , , , , |

Viele Eigentümerversammlungen werden in Räumen der Gastronomie durchgeführt. Hier ordnen nach und nach praktisch sämtliche Bundesländer an, dass 2G gilt, also ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Hotels, Restaurants und sonstigen gastronomischen Veranstaltungsräumen haben. Darf der Verwalter jetzt nicht geimpften- bzw. genesenen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Eigentümerversammlung verweigern? Doch auch wenn die Eigentümerversammlung in den Räumen des Verwalters oder sonstigen angemieteten Räumlichkeiten stattfinden soll, gelten die verschärften Corona-Regeln (Teilnehmerbegrenzung, 3G-Regelung). Wie soll der Verwalter mit dieser komplizierten Gemengelage [... weiterlesen]