Digitale Zähler werden Pflicht: Was Verwalter jetzt beachten müssen
Die Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler betrifft nahezu alle Mehrfamilienhäuser. Nach der Heizkostenverordnung müssen bis zum 31. Dezember 2026 sämtliche Bestandsgeräte entsprechend angepasst werden. Für WEG-Verwalter, Mietverwalter und Vermieter entsteht damit konkreter Handlungsbedarf. Die Frist läuft. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen in Mehrfamilienhäusern sämtliche Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Grundlage ist § 5 Heizkostenverordnung. Betroffen sind nicht nur große Wohnungsunternehmen. Auch kleinere Vermieter – selbst mit nur einer vermieteten Einheit [... weiterlesen]








