Urteil aktuell: Haftungsgefahr – WEG-Verwalter muss Erhaltungsmaßnahmen wie ein Bauherr überwachen!
So hält man als WEG-Verwaltung bei Erhaltungsmaßnahmen im Auftrag der GdWE das Haftungsrisiko klein Zum Alltag einer WEG-Verwaltung gehören in der Regel die Vorbereitung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise die Sanierung feuchter Kellerwände oder der Austausch maroder Balkongeländer. Der Pflichtenkatalog der Verwaltung erschöpft sich dabei aber nicht nur darin, eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer darüber einzuholen. Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht hat (Urteil v. 26.01.2024 – V ZR 162/22), trifft jede [... weiterlesen]