Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel – BGH schafft klare Zuständigkeit
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. September 2025 (V ZR 206/24) eine wichtige Frage für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter geklärt: Wer ist verpflichtet, die Jahresabrechnung zu erstellen, wenn der Verwalter zum Jahreswechsel wechselt? Die Antwort bringt Ruhe in eine lange umstrittene Thematik. Neue Zuständigkeit ab dem 1. Januar Im entschiedenen Fall war eine Verwalterin zum 31.12.2022 ausgeschieden. Die Gemeinschaft verlangte von ihr anschließend die Jahresabrechnung für das Jahr 2022. Der BGH bestätigte nun die Entscheidungen der [... weiterlesen]









