Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten – Ein ganz neues Urteil!
In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie über das Urteil des Amtsgerichts Kassel informiert, welches unter Verwaltern, Juristen und Wohnungseigentümern zu ganz erheblichen Irritationen und Unsicherheiten geführt hat. Das Amtsgericht vertrat die Auffassung, dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht nur anfechtbar – sondern sogar nicht! – sein sollten, wenn der Verwalter in seiner Einladung auf eine räumlich begrenzte Teilnehmerzahl hingewiesen, um die Erteilung von möglichst vielen Vollmachten gebeten und darauf hingewiesen hatte, dass bei einer Überschreitung der Höchstzahl [... weiterlesen]