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Corona-Zeiten

Corona-Herbst? Umlaufbeschluss nach neuem WEG nutzen! (mit Video)

2022-09-19T14:43:15+02:00Montag, 5. September 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter|Tags: , , , , , |

Der Herbst steht unmittelbar bevor und bald beginnt wieder die Grippe-/Corona-Saison. Gleichzeitig sind die Sonderregelungen für WEG-Versammlungen Ende August ausgelaufen. Aber in vielen Wohnungseigentumseigentümergemeinschaften stehen dennoch einschneidende Änderungen an, etwa bei der energetischen Sanierung. Dafür brauchen Sie als Verwalter Beschlüsse. Damit es nicht zu Sanierungsstaus und anderen Problemen kommt, sollten Sie die neuen Möglichkeiten kennen, wie Sie unkompliziert Umlaufbeschlüsse umsetzen.   Denn die WEG-Novelle hat hier deutlich bessere Voraussetzungen geschaffen, um dieses Instrument sinnvoll zu nutzen. Den [... weiterlesen]

„Ausladung“ führt nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit

2022-01-15T13:43:53+01:00Montag, 17. Januar 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter|Tags: , , , |

Das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 30.09.2021 – 31 C 2231/20) musste sich mit der Frage befassen, ob die auf einer Ein-Mann-Versammlung gefassten Beschlüsse nur anfechtbar oder sogar nichtig sind. In dem Einladungsschreiben hatte der Verwalter im Hinblick auf die Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass kein Eigentümer persönlich erscheinen dürfe. Das Amtsgericht Augsburg stellt klar, dass eine solche Form der Einladung (es handelt sich um eine „Ausladung“) die Wohnungseigentümer im Kernbereich ihrer Rechte, nämlich dem Recht auf Teilnahme an der Eigentümerversammlung [... weiterlesen]

Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten – Ein ganz neues Urteil!

2021-02-17T10:36:26+01:00Mittwoch, 6. Januar 2021|Kategorien: Allgemein, Verwalter|Tags: , , , |

In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie über das Urteil des Amtsgerichts Kassel informiert, welches unter Verwaltern, Juristen und Wohnungseigentümern zu ganz erheblichen Irritationen und Unsicherheiten geführt hat. Das Amtsgericht vertrat die Auffassung, dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht nur anfechtbar – sondern sogar nicht! – sein sollten, wenn der Verwalter in seiner Einladung auf eine räumlich begrenzte Teilnehmerzahl hingewiesen, um die Erteilung von möglichst vielen Vollmachten gebeten und darauf hingewiesen hatte, dass bei einer Überschreitung der Höchstzahl [... weiterlesen]

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