Keine Vergleichsangebote notwendig? BGH schafft Klarheit für WEG-Verwalter
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) eine zentrale Praxisfrage im Wohnungseigentumsrecht entschieden: Muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen zwingend mehrere Vergleichsangebote einholen? Die klare Antwort: Nein. Eine generelle Pflicht besteht nicht. Damit beendet der BGH eine langjährige Praxis vieler Instanzgerichte, die häufig mindestens drei Angebote verlangt hatten. Hintergrund: Die „Drei-Angebote-Regel“ In der Praxis hatte sich über Jahre hinweg die Auffassung etabliert, dass Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen nur dann ordnungsmäßiger [... weiterlesen]








