15. April 2026
15. April 2026
Das Heizungsgesetz 2026 steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Nach massiver Kritik an den bisherigen Regelungen soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Rahmen einer Reform deutlich vereinfacht werden. Für WEG- und Mietverwalter stellt sich dabei eine zentrale Frage: Sind Gasheizungen künftig wieder erlaubt – und unter welchen Bedingungen? Die Antwort ist komplex. Klar ist jedoch: Die geplante GEG-Reform bringt mehr Flexibilität, aber keine Entwarnung.
Hintergrund zur GEG-Reform: Warum das Heizungsgesetz überarbeitet wird
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz sah vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung führte in der Praxis zu erheblichen Problemen:
- technische Umsetzbarkeit war oft nicht gegeben
- erforderliche Energieträger waren am Markt kaum verfügbar
- Eigentümer und Verwalter standen vor schwer lösbaren Entscheidungen
Die Folge: Unsicherheit in Eigentümergemeinschaften und ein erheblicher Abstimmungsbedarf in der Verwaltung.
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das Heizungsgesetz nun neu strukturiert werden.
Gasheizung erlaubt? Das ändert sich ab 2026
Eine der wichtigsten Änderungen der GEG-Reform betrifft die Frage: Ist eine Gasheizung künftig noch erlaubt?
Nach aktuellem Stand lautet die Antwort: Ja – aber unter Bedingungen.
Geplant ist:
- Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt möglich
- Ab dem Jahr 2029 müssen diese Heizungen anteilig mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden
- Der Einstieg erfolgt voraussichtlich mit einer Quote von rund 10 % Biogas oder vergleichbaren Energieträgern
Damit wird die bisherige 65-Prozent-Regel faktisch durch eine Grüngasquote ersetzt.
Heizungsgesetz 2026: Kosten werden zum entscheidenden Faktor
Mit der neuen Regelung verschiebt sich der Fokus deutlich:
Weg von der Technik – hin zu den laufenden Kosten.
Biogas ist derzeit spürbar teurer als herkömmliches Erdgas. Gleichzeitig bleibt die Entwicklung der Strompreise ungewiss, was alternative Systeme wie Wärmepumpen betrifft.
Für Verwalter bedeutet das:
- Investitionsentscheidungen werden komplexer
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen gewinnen an Bedeutung
- langfristige Kosten müssen stärker berücksichtigt werden
Die Frage „Welche Heizung ist die richtige?“ lässt sich daher nicht pauschal beantworten.
Auswirkungen der GEG-Reform auf Eigentümer und Mieter
Die geplanten Änderungen im Heizungsgesetz betreffen sowohl Eigentümer als auch Mieter unmittelbar.
Mögliche Entwicklungen:
- steigende Betriebskosten durch höhere Energiepreise
- Umlage von Modernisierungskosten bei neuen Heizsystemen
- langfristige Unsicherheit bei der Energieversorgung
Gleichzeitig zeigt sich: Auch das bisherige Heizungsgesetz hätte erhebliche finanzielle Auswirkungen gehabt – insbesondere bei verpflichtenden Umstellungen.
Was das konkret für WEG- und Mietverwalter bedeutet
Die GEG-Reform 2026 bringt keine Vereinfachung im eigentlichen Sinne. Stattdessen verschiebt sich die Herausforderung.
1. Entscheidungen werden individueller
Standardlösungen verlieren an Bedeutung. Jede Immobilie muss technisch und wirtschaftlich gesondert bewertet werden.
2. Planung unter Unsicherheit bleibt bestehen
Viele Details der Reform sind noch nicht abschließend geklärt. Verwalter müssen weiterhin mit sich verändernden Rahmenbedingungen arbeiten.
3. Kommunale Wärmeplanung wird entscheidend
Die Frage, ob alternative Versorgungssysteme verfügbar sind, beeinflusst zukünftige Entscheidungen maßgeblich.
4. Beschlüsse werden zum zentralen Erfolgsfaktor
Gerade bei Heizungsmodernisierungen kommt es auf eine rechtssichere und gut vorbereitete Beschlussfassung an.
Fazit: GEG-Reform bringt Flexibilität – aber keine Entwarnung
Das Heizungsgesetz 2026 wird voraussichtlich flexibler als die bisherigen Regelungen. Dennoch bleibt die Wärmewende im Gebäudebereich ein zentrales Thema.
Für WEG- und Mietverwalter bedeutet das:
- Entwicklungen aktiv verfolgen
- Eigentümer fundiert beraten
- Maßnahmen strukturiert und rechtssicher umsetzen
Denn unabhängig von der konkreten Gesetzeslage gilt:
Die Anforderungen an Gebäude und Energieversorgung werden langfristig weiter steigen.
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