Wenn die „untätige“ Verwaltung sechsstellige Summen kostet

2022-09-01T16:46:35+02:00Freitag, 26. August 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter, Rechtsanwälte|Tags: , , , , |

Liebe Leserin, lieber Leser, wussten Sie, dass es sechsstellige Summen kosten kann, wenn eine Verwaltung untätig bleibt? Das belegt eindrucksvoll der Fall einer Wohnungseigentumsgemeinschaft aus Köln, deren Beschwerde bis vor den Bundesgerichtshof ging (BGH, Beschluss v. 21.11.2019, Az. V ZR 101/19). 219.000 Euro Schadensersatz sollte die Verwaltung hier zahlen, weil sie trotz Kenntnis des Schadens an einer maroden Balkonbrüstung nicht ausreichend für Instandhaltung gesorgt hatte. Ein Extrembeispiel, zugegeben, doch eine zu passive Verwaltung führt im Alltag oft zu teuren Streitigkeiten. Aber welche Pflichten [... weiterlesen]