Erstellung der Jahresabrechnung durch (Vor)Verwalter – BGH ermöglicht Selbstvornahme und Kostenvorschuss

2021-09-14T10:25:23+02:00Dienstag, 14. September 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: , , , |

Das Problem ist in der Rechts- und Verwaltungspraxis weit verbreitet: Der (Vor)Verwalter erstellt keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung und erfüllt auch nicht seine Pflicht zur Rechnungslegung. Gemeinschaften und Verwalter fragen, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht und die Ansprüche der Gemeinschaft realisiert. Hier hilft ein Urteil des BGH, das sogar den Weg für eine Vorschussklage frei macht.   Doppelfunktion der Jahresabrechnung: Erstellung des Zahlenwerks und Rechnungslegung In dem vom BGH entschiedenen Fall (Urteil vom 26.02.2021 – V ZR 290/19) nahm [... weiterlesen]