Zertifizierter Verwalter: Wann die Zertifizierung zwingend erforderlich ist
Zertifizierter Verwalter: Mitarbeitende in der Buchhaltung, die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen, müssen zertifiziert sein! Seit dem 1. Dezember 2023 ist klar: Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters entspricht im Wohnungseigentumsrecht nur noch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die gesetzlichen Anforderungen des §§ 26a und 48 Abs. 1 Satz 1 WEG eingehalten werden. Ziel der Regelungen ist es, Qualitätsstandards in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verbindlich festzuschreiben und fachlich solide Leistungen sicherzustellen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom [... weiterlesen]