31. August 2022
31. August 2022
Sicher wissen Sie, dass ab dem 01. Dezember 2022 jeder Wohnungseigentümer verlangen kann, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Das ist dann natürlich auch gerichtlich durchsetzbar. Schlechte Nachrichten also für alle Verwalter, die bis zu diesem Stichtag noch keine Zertifizierung erworben haben. Doch nun sieht es so aus, als würde eine signifikante Änderung anstehen!
Denn aktuell verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Termin für die Einführung der Zertifizierung um ein Jahr auf den 01. Dezember 2023 verschoben werden könnte. Hintergrund sind organisatorische und zeitliche Herausforderungen. Das ist absolut zu begrüßen und gibt Ihnen als Verwalter mehr Zeit, um Ihre Zertifizierung zu erwerben.
Wenn es tatsächlich zu der erwarteten Verschiebung kommt, dann bleibt es bei der grundsätzlichen Planung der IHKs, Prüfungstermine für die Verwalter-Zertifizierung ab Herbst dieses Jahres anzubieten. Es könnte allerdings sein, dass dann die Anzahl der Prüfungstermine reduziert wird.
Dennoch ist es erfreulich, dass Sie nun mehr Zeit für Planung und Vorbereitung haben.
Sollten Sie trotzdem jetzt tätig werden?
Haben Sie die Verwalter-Zertifizierung noch nicht erworben, ist es trotzdem dringend anzuraten, jetzt zu beginnen. Sprich, Sie sollten am besten jetzt Kurse buchen und sich auch zur IHK-Prüfung so schnell wie möglich anmelden. Zum einen starten die Prüfungen wie geplant im Herbst, vermutlich aber mit weniger Terminen und damit weniger freien Plätzen.
Zum anderen können Sie sich aktuell einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern verschaffen, wenn Sie sich bei einer Gemeinschaft vorstellen und sich bereits als zertifizierter Verwalter bezeichnen dürfen.
Gerne laden wir Sie ein, bei uns ein Vorbereitungsseminar zu buchen. Die Seminar-Inhalte richten sich nach dem Rahmenplan der IHK und den Lernzielen für die Prüfung. Als Teilnehmerin oder Teilnehmer erwerben Sie interessant vermittelte vertiefte Fachkenntnisse, die durch eine bestandene Prüfung vor der IHK dann noch bescheinigt werden.
Hinweis
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