16. Februar 2026

16. Februar 2026

VIDEO Richter Barry Sankol erklärt: Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit – Achtung beim Absenkungsbeschluss

Der Beschluss im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit ist ein erfolgreiches und weit verbreitetes Instrument, um außerordentliche Eigentümerversammlungen vermeiden und trotzdem wichtige Beschlüsse fassen zu können. Voraussetzung ist jedoch immer ein wirksamer Absenkungsbeschluss. Hier ist Vorsicht geboten, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgericht Frankfurt a.M. ergibt (Beschluss vom 12.08.205 – 2-13 T 56/25). Ein sprachlich unklarer Absenkungsbeschluss, der nicht nur einen „einzelnen Gegenstand“ regelt, führt dazu, dass der anschließende Sachbeschluss im Umlaufverfahren anfechtbar ist.
Konkret befasst sich die Entscheidung mit der Auslegung und inhaltlich zulässigen Reichweite eines Absenkungsbeschlusses, der die Grundlage für die Fertigstellung eines steckengebliebenen Baus und die Erhebung einer Sonderumlage bilden sollte.
WEG-Richter Barry Sankol erläutert in unserem Video, was diese Entscheidung für die Praxis bedeuten.

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