13. April 2026
13. April 2026
VIDEO Richter Barry Sankol erklärt: Aufforderungs- und Ermächtigungsbeschlüsse bei störenden Eigentümern
Immer wieder müssen Wohnungseigentümergemeinschaften rechtlich gegen störende Eigentümer vorgehen, z.B. dann, wenn die Eigentümer ohne vorherigen Beschluss bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen haben. In der Regel fassen die Wohnungseigentümer zunächst einen Beschluss, mit dem sie den störenden Eigentümer zur Beseitigung auffordern und im Falle der Weigerung rechtliche Schritte gegen den Eigentümer einleiten werden. Solche Aufforderungs- und Ermächtigungsbeschlüsse werden häufig (von dem störenden Eigentümer) angefochten. Aus einer Entscheidung des LG München I (Urteil vom 27.02.2025, 36 S 11557/22 WEG) folgt, dass solche Aufforderungs- und Ermächtigungsbeschlüsse nur in den seltensten Fällen mit Erfolg angefochten werden können.
WEG-Richter Barry Sankol erläutert in unserem Video, was die Entscheidung für die Praxis bedeuten.
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