22. Oktober 2024
22. Oktober 2024
Richter Barry Sankol erklärt: Drei Vergleichsangebote ein Muss? Urteil vom LG Frankfurt am Main entlastet
Die meisten Gerichte sind immer noch sehr streng:
Sie verlangen ab einem Kostenvolumen von ca. 2.500 €, dass der WEG-Verwalter mindestens drei Angebote einholen muss.
Das LG Frankfurt am Main weicht in einem neuen Urteil vom 01.08.2024 – 2-13 S 23/24 erfreulicherweise von dieser starren Regelung ab und erweitert den Entscheidungsspielraum der Wohnungseigentümer.
WEG-Richter Barry Sankol stellt die wesentlichen Aussagen des Urteils in seinem neuesten Vodcast vor.