BGH ändert Rechtsprechung zur Jahresabrechnung bei Mehrhausanlagen

2021-08-20T16:40:36+02:00Freitag, 20. August 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: , , , , , , |

Die Verwaltung einer Mehrhausanlage ist anspruchsvoll und stellt Verwaltungs- und Rechtspraxis immer wieder vor Herausforderungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Gemeinschaftsordnung Untergemeinschaften gebildet wurden, die kostenmäßig wie eigene Gemeinschaften behandelt werden und über eine eigene Beschlusskompetenz verfügen sollen. In solchen Fällen hatte der Verwalter nach der bisherigen Rechtsprechung hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen und den Untergemeinschaften zur Beschlussfassung vorzulegen. Von dieser bisherigen Rechtsprechung rückt der BGH in einer ganz aktuellen Entscheidung ab und stellt neue Grundsätze für die ordnungsgemäße [... weiterlesen]