27. Mai 2025

27. Mai 2025

Richter Barry Sankol erklärt: Beschluss über gemeinschaftlichen Kabelfernsehvertrag trotz Betriebskostenprivileg – geht das noch?

Beschließt eine (knappe) Mehrheit von Wohnungseigentümern, die ihre Wohnungen nicht vermietet haben, den Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelfernsehvertrags, könnten die vermietenden Wohnungseigentümer diese Kosten nicht mehr – wie bisher – auf ihre Mieter umlegen.

Gilt hier der „Minderheitenschutz“ oder hat das Gericht die Mehrheitsentscheidung zu respektieren? Das AG Hamburg-St. Georg (980b C 24/24) trifft hier eine eindeutige Aussage. WEG-Richter Barry Sankol stellt die wesentlichen Aspekte des Urteils in seinem neuen Vodcast vor und erklärt, was die Entscheidung für die Verwaltungspraxis bedeutet.

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