18. Februar 2024

18. Februar 2024

Hat eine Wohngemeinschaft Anspruch auf Mieteraustausch?

Wer eine Wohnung als WG an mehrere Mieter vermietet, steht nicht selten vor der Frage:

Muss man als WG-Vermieter dem Wechsel eines einzelnen Mieters zustimmen?

In seiner Entscheidung vom 17.10.2023 (Az. 67 S 83/23) stellte das LG Berlin fest, dass es keinen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu einem Mieterwechsel gibt, wenn dieser weder ausdrücklich oder konkludent vereinbart wurde noch sich im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung aus dem Mietvertrag ergibt.

Folgt ein solcher Anspruch der Mieterseite nicht eindeutig aus dem Vertrag, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Interessant ist auch, dass nach Ansicht der Kammer aus dem Einverständnis des Vermieters bei Mieterwechseln in der Vergangenheit nicht geschlossen werden kann, dass es dem Vermieter nicht auf die Identität der Mieter ankäme und er somit zur Zustimmung bei weiteren Mieterwechseln verpflichtet wäre.

Ja, hier trifft ein juristischer Klassiker ins Schwarze: Es kommt darauf an.

Gerd Vogl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

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