8. November 2023

8. November 2023

Schlüsselübergabe zur Untervermietung

Mietverwaltung aktuell: Einzimmerwohnung untervermieten?

Ob Auslandssemester oder Praktikum, Weltreise oder Studienprojekt – für viele junge Menschen gehört es zu Ausbildung oder Studium, im Ausland Erfahrungen zu sammeln und eine gewisse Zeit “woanders” zu lernen oder zu arbeiten. Viele Studierende und Auszubildende denken dann aus naheliegenden (finanziellen) Gründen darüber nach, ihrer Wohnung auf Zeit anzubieten. Ist eine Untervermietung auch bei einer Einzimmerwohnung möglich?

Aktuelles BGH-Urteil zur Untervermietung

Der BGH stellt in seiner Entscheidung vom 13.09.2023 (Az. VIII ZR 109/22) klar: Auch dem Mieter einer Einzimmerwohnung ist bei nachweisbarem berechtigten Interesse die Möglichkeit einzuräumen, einem Dritten einen Teil der Wohnung zu überlassen. Diesem berechtigten Interesse steht nicht schon entgegen, dass es sich lediglich um eine Einzimmerwohnung handelt. Der Mieter darf die Wohnung nur nicht vollständig aus der Hand geben.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter sich einen mit einem Vorhang abgeteilten Bereich von 1 m² vorbehalten und persönliche Gegenstände in einem Schrank und einer Kommode zurückgelassen. Diese Bereiche durfte er laut Untermietvertrag nur selbst nutzen. Das war für den BGH ausreichend.

Gerd Vogl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

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