Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt bestehen: Bundestag stoppt geplante Abschaffung
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt bestehen. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Juni 2026 im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes eine wichtige Korrektur beschlossen und damit die ursprünglich geplante Abschaffung der Fortbildungspflicht für Verwalter verhindert. Für Immobilienverwalter bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung bleibt weiterhin gesetzlicher Standard. Gleichzeitig werden aber bürokratische Nachweispflichten reduziert. Damit setzt der Gesetzgeber ein deutliches Signal für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung. Weiterbildungspflicht für Verwalter: Was [... weiterlesen]