8. Dezember 2022

8. Dezember 2022

Solaranlage auf dem Dach

Viele WEGs möchten in absehbarer Zukunft Photovoltaik-Anlagen installieren. Als Verwalter sollten Sie hier zur Seite stehen und umfassend beraten. Oft bedeutet es einige Rechenarbeit, die Rentabilität einer solchen Anlage zu ermitteln. Dafür ist es wichtig, die folgenden gesetzlichen Neuerungen zu kennen.

Die Bundesregierung tut einiges, um die erneuerbaren Energien im Immobiliensektor voranzubringen. Unter anderem sollen Photovoltaik-Anlagen rentabler werden, um so private Immobilienbesitzer und Vermieter zur Installation zu motivieren. Zu diesem Zweck gibt es jetzt Gesetzesnovellen – einige gelten schon, andere ab Januar 2023.

  1. Keine Steuern mehr für Photovoltaik

In der Vergangenheit zahlten WEGs mit einer PV-Anlage zumeist Einkommenssteuer – lediglich kleine Anlagen mit einer Leistung von unter 10 kW waren in der Regel von der Steuer befreit. Ab 1.1.2023 wurde nachgebessert. Das neue Jahressteuergesetz lässt aber zu, dass Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW steuerfrei betrieben werden – egal, ob der Strom eingespeist oder innerhalb der WEG genutzt wird.

Mehr noch – auch die Mehrwertsteuer beim Erwerb fällt 2023 weg – zumindest für Anlagen bis 30 kW. Als Verwalter erspart Ihnen das einiges an Buchhaltung, unter anderem die quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlung.

  1. Die Kappung für Stromproduktion fällt weg

Bisher mussten Anlagen entweder mit einer Möglichkeit versehen werden, dass der Netzbetreiber sie remote vom Netz trennen kann – oder der Betrieb musste bei einer Leistung von 70 % gekappt werden. Das führte die doch nicht unerhebliche Investition ein Stückweit ad absurdum. Doch diese Regelung fällt nun für neue Anlagen mit bis zu 25 kW Leistung weg – ab 1.1.2023 auch für alte Anlagen bis 7 kW.

  1. Die Einspeisevergütung ist gestiegen

Die dritte Änderung ist bereits heute gültig: Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die Einspeisevergütung angehoben für alle PV-Anlagen, die zwischen dem 30.07.2022 und dem 31.01.2024 in Betrieb genommen werden. Dabei erhalten Volleinspeiser eine höhere Vergütung als Eigennutzer. So sieht die neue Vergütung aus:

  • Anlagen unter 10 kW: 13 Ct (Volleinspeiser) bzw. 8,2 Ct (Überschuss-Einspeiser)
  • Bis 15 kW: 12,3 Ct/7,83 Ct
  • Bis 20 kW: 11,95 Ct/7,65 Ct
  • Bis 25 kW: 11,74 Ct/7,54 Ct
  • Bis 30 kW: 11,60 Ct/7,47 Ct

Diese Vergütungssätze gelten für 20 Jahre. Ob voll oder nur der Überschuss eingespeist wird, dürfen Sie jedes Jahr neu entscheiden.

Tipp: Da für Volleinspeisung höhere Vergütungssätze gelten, können Sie Ihre WEG mit großer Dachfläche dahingehend beraten, auf Wunsch zwei Anlagen zu installieren. Eine wäre dann für die reine Einspeisung, die andere für den hausinternen Bedarf.

Natürlich gibt es noch viele weitere bestehende Gesetze und Faktoren zu beachten, wenn es um Photovoltaik-Anlagen geht. Darüber informieren wir Sie gerne in unserem Seminar!

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