21. Oktober 2022

21. Oktober 2022

Gaspreisbremse Gaspreisdeckel kommt

Fast jeder zweite Deutsche heizt mit Gas – das betrifft auch unzählige Wohnungseigentumsgemeinschaften. Um die Explosion der Gaskosten abzufedern, berief die Bundesregierung eine Expertenkommission ein, die Lösungsvorschläge erarbeiten sollte. Das ist nun geschehen – und einige der Vorschläge betreffen auch die WEG-Verwaltung direkt.

Die aktuelle Abrechnungsperiode wird so manchen Verbraucher in Bedrängnis bringen. Es drohen nicht nur steigende Heizkosten, sondern auch exorbitante Nachzahlungen. Innerhalb des letzten Jahres stieg der durchschnittliche Gaspreis von 7 auf mehr als 22 Cent pro Kilowattstunde (für einen Haushalt mit 20.000 kWh Verbrauch pro Jahr). Besonders schwierig kann das auch für Vermieter und WEG-Verwalter werden, die mit den Gas-Zulieferern abrechnen und in Vorkasse gehen. Dafür entwickelt die Regierung derzeit Lösungen. Folgendes ist geplant:

  1. Die Abschläge für Dezember 2022 sollen vom Bund gezahlt werden
  2. Ab März 2023 sollen die Gaspreise gedeckelt werden

Wie funktioniert die Übernahme der Abschlagskosten im Dezember 2022?

Die Kommission schlägt zunächst eine Kostenübernahme der Gaskosten im Dezember 2022 vor. Dieses Geld soll direkt an die Versorgungsunternehmen ausgezahlt werden, die den Betrag dann gar nicht erst den Kunden berechnen. Zugrunde gelegt wird hier die Abschlagszahlung aus September 2022. Die Wohnungseigentümergemeinschaft – handelnd durch Sie als Verwalter – muss dann diesen Kostenabzug an die Wohnungseigentümer weitergeben. Dies erfolgt über die nächste Jahresabrechnung in 2023 und sollen die Wohnungseigentümer wirtschaftlich im Ergebnis so gestellt werden, als hätten sie praktisch einen Monat lang kein Gas verbraucht.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Ab März 2023 und bis mindestens Ende April des Jahres 2024 soll es eine Gaspreisbremse geben. Hierbei muss der Gaskunde für 80 % des Verbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Kostet das Gas mehr, zahlt der Staat den Differenzbetrag direkt an den Versorger. Als Sparanreiz müssen 20 % des Gasverbrauchs aber nach wie vor voll gezahlt werden. Für Fernwärme gilt im Übrigen ein Preisdeckel von 9,50 Cent pro Kilowattstunde.

Für Verwalter kann die Umrechnung der 80%-Anteile kompliziert werden, sofern sie nicht durch ein Abrechnungsunternehmen unterstützt werden. Bei einer Zentralheizung müssen nämlich die 80 % Verbrauchsanteil berechnet werden, die nur 12 Cent kosten dürfen. Dazu kommen die 20 % zum Arbeitspreis. Die Gesamtkosten können Sie wie üblich nach dem Schlüssel und Verbrauch auf die Haushalte verteilen.

Es ist zu erwarten, dass der Staat fordern wird, die monatlichen Abschläge zügig zu senken, und die Entlastung nicht erst mit der Jahresabrechnung für 2023 weiterzugeben.

Die Vorschläge der Gas-Kommission werden nun von Bundesregierung und Parlament geprüft, diskutiert und in Gesetze umgewandelt.

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