So sieht das Stufenmodell für die CO2-Abgabe aus
Ab dem 1.1.2023 wird es teurer für deutsche Vermieter – und kompliziert für Verwalter, die sich um Abrechnungen kümmern. Denn dann wird die CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – nach einem Stufenmodell. Das neue „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (kurz CO2KostAufG) regelt ab dem neuen Jahr die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Sie richtet sich nach dem Sanierungszustand des Gebäudes. Und es ist schon jetzt erkennbar, dass die Berechnung kompliziert werden kann und Mietverträge angepasst werden müssen. Die Berechnung [... weiterlesen]