BGH: Hat die WEG auch Beschluss-Kompetenz für das Sondereigentum?
Endet die Beschlusskompetenz einer WEG buchstäblich an der Türschwelle zum Sondereigentum? Wie Sie wissen, gibt es zahlreiche Gewerke, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, die sich aber im Bereich des Sondereigentums befinden. Dazu gehören beispielsweise die Fenster, aber auch Rohre und Leitungen. Doch stellenweise ist der Übergang vom Gemeinschafts- zum Sondereigentum fließend. So erfordert beispielsweise die Rohrsanierung in der Regel, dass in den Wohnungen Wände geöffnet und wiederhergestellt werden. Darf auch darüber die Gemeinschaft entscheiden? In einem solchen Fall hatte jüngst [... weiterlesen]