Neue BGH-Urteile zur Störungsabwehr in der WEG

2022-05-03T15:12:05+02:00Dienstag, 3. Mai 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter, Rechtsanwälte|Tags: |

Nach dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) zum 01.12.2020 hat sich bei der Verteilung der Kompetenzen zur Abwehr von Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums sowie des Sondereigentums in Wohnungseigentümergemeinschaften einiges getan und verändert. Das zeigen auch zwei neuerliche Urteile des V. Zivilsenats des BGH vom 28.01.2022 (V ZR 86/21 und 106/21), wonach – im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung – die Rechtschutzmöglichkeiten für einzelne Wohnungseigentümer nur noch eingeschränkt bestehen, während es weitgehend nur noch der Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, obliegt, Störungen des [... weiterlesen]