Neues Urteil – Gestattungsbeschluss zum Einbau eines Klimageräts

2022-05-19T14:51:01+02:00Donnerstag, 19. Mai 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter, Rechtsanwälte|Tags: |

Immer mehr Wohnungseigentümer fordern einen Gestattungsbeschluss zur Durchführung baulicher Veränderungen. Besonders beliebt ist der Wunsch zum Einbau eines Klimageräts. Ein solcher Gestattungsbeschluss scheitert nicht daran, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konkrete Beeinträchtigungen umliegender Wohnungen (Lärm, Wärme) nicht bekannt sind und auch nicht prognostiziert werden können. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des AG Ludwigshafen. Was war passiert? Durch Mehrheitsbeschluss wurde einem Wohnungseigentümer der Einbau eines Klimasplittgeräts auf seinem Balkon unter verschiedenen Auflagen gestattet. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Ansprüche [... weiterlesen]