Neues BGH-Urteil: Rauchwarnmelder-Miete ist nicht als Betriebskosten umlegbar

2022-06-15T12:49:32+02:00Mittwoch, 15. Juni 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter, Rechtsanwälte|Tags: , |

Der BGH hat in einer Mietrechtsangelegenheit entschieden, dass die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern nicht als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind (BGH, Urteil vom 11.05.2022 – VIII ZR 379/20). Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Was war passiert? In einem Wohnraummietvertrag von 2003 haben die Mietparteien die Umlage verschiedener Betriebskosten vereinbart. Die Umlagefähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern war nicht vereinbart. Der Mietvertrag enthielt allerdings die häufig verwendete Regelung, wonach der Vermieter [... weiterlesen]