Wasserschaden wegen undichter Fuge – Wohngebäudeversicherung muss nicht zahlen!

2022-06-07T10:46:01+02:00Dienstag, 7. Juni 2022|Kategorien: Allgemein, Verwalter, Rechtsanwälte|Tags: , |

Ein Wasserschaden in der Wohnungseigentumsanlage ist für den WEG-Verwalter, den Sondereigentumsverwalter - und immer dann, wenn es Ärger bei der Abwicklung gibt – auch für die involvierten Juristen eine nervenaufreibende Angelegenheit. Wirtschaftlich bleibt der Schaden meistens erträglich, da die Wohngebäudeversicherung eintritt. Aber Vorsicht: Ist das Wasser aufgrund einer undichten Silikonfuge im Duschbereich ausgetreten muss die Versicherung nicht zahlen! Das entschied kürzlich der BGH mit weitreichenden Folgen für die Praxis. Was war passiert? In einer WEG war aufgrund einer undichten Silikonfuge [... weiterlesen]