Umgang mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen: Wohnungseigentümer haben Ermessen – und müssen dies auch ausüben!
Nach der WEG-Reform werden Verwalter, Juristen und Gerichte vermehrt mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen zu tun haben. Hintergrund sind der Wegfall der Individualrechte und die Begründung der ausschließlichen Verwaltungszuständigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Grundsätzlich muss sich jetzt zunächst immer die Eigentümerversammlung mit jeder einzelnen baulichen Veränderung befassen und einen Beschluss darüber fassen, wie sie mit der baulichen Veränderung umgehen will. Was ist zu beachten, wenn die Eigentümerversammlung einen Beschluss über die Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung ablehnt und ein Eigentümer gegen diesen [... weiterlesen]