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WEG-Reform

Umgang mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen: Wohnungseigentümer haben Ermessen – und müssen dies auch ausüben!

2021-04-09T13:02:15+02:00Montag, 1. März 2021|Kategorien: Allgemein|Tags: , , , |

Nach der WEG-Reform werden Verwalter, Juristen und Gerichte vermehrt mit rechtswidrigen baulichen Veränderungen zu tun haben. Hintergrund sind der Wegfall der Individualrechte und die Begründung der ausschließlichen Verwaltungszuständigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Grundsätzlich muss sich jetzt zunächst immer die Eigentümerversammlung mit jeder einzelnen baulichen Veränderung befassen und einen Beschluss darüber fassen, wie sie mit der baulichen Veränderung umgehen will. Was ist zu beachten, wenn die Eigentümerversammlung einen Beschluss über die Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung ablehnt und ein Eigentümer gegen diesen [... weiterlesen]

Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten – und ein umstrittenes Urteil

2021-02-17T10:36:03+01:00Donnerstag, 17. Dezember 2020|Kategorien: Verwalter|Tags: , , |

Auch nach dem Lockdown wird uns die Corona-Pandemie weiter begleiten und es im Jahr 2021 kaum möglich machen, „normale Eigentümerversammlungen“ durchzuführen. Viele Verwalter haben gute Erfahrung mit der „Ein-Personen-Versammlung“ gemacht. Das – nicht rechtskräftige – Urteil eines Amtsgerichts hat allerdings zu erheblichen Irritationen und Unsicherheiten geführt, sodass wir uns auch vor dem Hintergrund des am 01.12.2020 in Kraft getretenen komplett neuen WEG-Rechts noch einmal mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen befassen.   Covid-19-Verordnungen der einzelnen Länder beachten Es versteht sich von [... weiterlesen]

WEG-Reform – Neue Aufgaben und Organisationspflichten für den Verwalter

2024-01-30T12:09:07+01:00Mittwoch, 2. Dezember 2020|Kategorien: Verwalter|Tags: , , |

Am 01.12.2020 ist das komplett neue WEG-Recht in Kraft getreten. Bauliche Veränderungen werden erleichtert, die Kosten baulicher Veränderungen können mit einfacher Beschlussmehrheit generell anders verteilt werden, die Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, der Verwaltungsbeirat überwacht den Verwalter, die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen wird möglich, der Verwalter kann jederzeit ohne Grund abberufen werden etc. Spiegelbildlich hierzu kommen auf den Verwalter eine Vielzahl neuer Aufgaben und Organisationspflichten zu. Beispielhaft werden folgende wesentlichen Änderungen des WEG-Rechts zu einer Erweiterung des Aufgaben- und Pflichtenkreises des [... weiterlesen]

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