Haftungsfalle: Bei eigenmächtiger Auftragserteilung muss ausgeschiedener Verwalter entnommene Gelder vollständig an die Gemeinschaft zurückzahlen!
Ein Verwalter, der ohne Ermächtigungsbeschluss Instandsetzungsarbeiten in Auftrag gibt, haftet der Wohnungseigentümergemeinschaft insbesondere auf Schadensersatz (sofern nicht der ganz seltene Fall einer Notgeschäftsführung vorliegt) und muss die unberechtigt entnommenen Gelder an die Gemeinschaft zurückzahlen. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis enden solche Haftungsprozesse häufig mit einem Vergleich oder die Wohnungseigentümergemeinschaft sieht von Vornherein davon ab, den Verwalter gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Hintergrund ist der, dass es häufig an einem Schaden fehlt oder sich der – zwischenzeitlich ausgeschiedene – Verwalter darauf [... weiterlesen]