Rufen Sie uns an: (0421) 330039-40| info@weg-seminare.de

Aktuelle Rechtsprechung zum neuen WEG-Recht 2023

Aktuelle Rechtsprechung zum neuen WEG-Recht 2023

329,00 

12.12.2023 – 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr (5 Nettozeitstunden).

Auch das neue WEG-Recht wird entscheidend durch die Rechtsprechung geprägt. Es daher unumgänglich, die neuesten Urteile zu kennen und in die Praxis umzusetzen. In unserem Seminar erläutern zwei Top-Juristen die aktuellsten und wichtigsten Entscheidungen, die Verwalter*innen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unbedingt kennen müssen.

Beschreibung

3 Jahre WEG-Reform! Der Gesetzgeber hat buchstäblich keinen Stein auf dem anderen gelassen. Nahezu übergangslos mussten Sie sich in Ihrer Verwaltungs- und Rechtspraxis mit den neuen Regelungen arrangieren. Auch das novellierte WEG-Recht wird entscheidend durch die Rechtsprechung geprägt. Für Sie als Verwalter*in sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist es daher unumgänglich, die neuesten Urteil zu kennen und – das ist das Wichtigste – zu wissen, was sie für Ihre tägliche Praxis bedeuten.

Die erläuterten Entscheidungen betreffen unter anderem folgende Themen:

  • Erhaltungszuständigkeit wurde auf die Eigentümer übertragen – kann eine Kostentragung durch die GdWE beschlossen werden?
  • Verteilung der Prozesskosten bei erfolgreicher Beschlussanfechtung – Kostenbefreiung des obsiegenden Wohnungseigentümers
  • Kostenverteilung weicht von Gemeinschaftsordnung ab – erstmalige Belastung eines Wohnungseigentümers; kann man dies beschließen?
  • Betretungsrecht nach bzw. wegen Umbauarbeiten am Sondereigentum
  • Beschlusszwang bei baulichen Veränderungen – Einwendungen bei möglichem Gestattungsanspruch?
  • Bauliche Veränderung – Bestimmtheitsgrundsatz – faktisches Sondernutzungsrecht – wann liegt eine grundlegende Umgestaltung vor?
  • Gestattung einer baulichen Veränderung – Entstehung eines faktischen Sondernutzungsrechts?
  • Installation einer Wall-Box – Anforderungen an den Gestattungsbeschluss – inhaltliche Bestimmtheit
  • Beschlusskompetenz zur Abfassung eines Zweit-Beschlusses – Anforderungen, Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils, korrigierte Jahresabrechnung
  • Rückwirkende Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels – unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?
  • Umwidmung von Mitteln der Erhaltungsrücklage
  • Abgrenzung bauliche Veränderung vs. Modernisierende Instandsetzung
  • Eigentümerversammlung: Kurzfristige Ergänzung der TO per einstweiliger Verfügung? Untersagung?
  • Eigentümerversammlung: Einladung durch Unbefugte / Dritte
  • Kompetenzen des Verwalters – Beschlussfassung, Beauftragung Rechtsanwalt, Vornahme baulicher Veränderungen, Desinfektionsmaßnahmen
  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen – Voraussetzungen und Grenzen
  • Eigentümerversammlung: Verkürzung der Ladungsfrist bei Heizungsausfall – Beginn um 15:00
  • Beschluss im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit – Voraussetzung für einen Absenkungsbeschluss
  • Abrechnungsbeschluss („Jahresabrechnung“) – erfolgreiche Anfechtung bei fehlender Schlüssigkeit? – Verteilung der Darlegungslast im Anfechtungsverfahren
  • Streitwert bei Beschlussanfechtung
  • Abberufung des Verwalters bei laufendem Altvertrag – Kopplungsklausel von Verwalteramt und Verwaltervertrag – wann ist der Anspruch auf Verwaltervergütung fällig?
  • Abberufung des Verwalters – Entnahme eventuell zukünftiger Verwaltervergütung vom Konto der GdWE
  • Videoüberwachung durch einzelnen Eigentümer
  • Schlüsselverlust – Haftung des Wohnungseigentümers für den Mieter? – fehlende weitere Schlüssel
  • (Un-)Wirksamkeit von Altvereinbarungen gemäß § 47 WEG
  • (Un-)Wirksamkeit von „alten“ Vergemeinschaftungsbeschlüssen
  • · Haftung auf Schadensersatz nach „unrichtiger“ einstweiliger Verfügung

 

Für dieses Seminar erhalten Sie eine qualifizierte Bescheinigung über 5 Nettozeitstunden für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.

 

 

Referenten: 

Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Marcus Greupner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – das Magazin Focus führt Rechtsanwalt Greupner auch 2022 wieder in der Liste der Top-Anwälte Deutschlands. Er ist zudem langjähriger Referent in der Wohnungswirtschaft.

Preis: 329,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

WEG-Sachbearbeiter*innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen sowie Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter*innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

Nach oben