Die Kündigung wegen Eigenbedarfs gem. § 573 II Nr. 2 BGB ist in der Praxis von großer Bedeutung. Räumungsprozesse, die auf Eigenbedarfskündigungen gestützt werden, sind juristisch hochgradig anspruchsvoll. Häufig finden sich schon Fehler beim Begründungserfordernis, aber auch inhaltlicher Art: so beispielsweise zugunsten von vermeintlichen Bedarfspersonen gekündigt, die nicht privilegiert sind, Eigen- und Betriebsbedarf vermengt oder auch Vorratskündigungen ausgesprochen. Besprochen werden auch Folgen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Fehler bei der Begründung der Kündigung, § 573 III BGB
- Fehler bei der Auswahl der Bedarfspersonen
- Fehler aufgrund des MoPeG – was ist mit dem Gesellschafter der GbR?
- Die Vorratskündigung
- Die rechtsmissbräuchliche Kündigung
- Das Fehlen von Beweismitteln im späteren Prozess
- Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung
- Die fahrlässig falsche Eigenbedarfskündigung
- Die Folgen der Fehler – Schadensersatzansprüche
- Die Falschberatung – fehlende Berücksichtigung von Härtegründen der Mieter
Referent: Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjähriger Referent in der Immobilienwirtschaft, das Magazin FOCUS führt Rechtsanwalt Dr. Selk in der Liste der Top-Anwälte 2023 für Miete & Eigentum
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht beratend und forensisch tätig sind.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).