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Eigenbedarfskündigung – 10 Fehler, die Sie nicht machen dürfen

Eigenbedarfskündigung – 10 Fehler, die Sie nicht machen dürfen

219,00 

11.09.2024 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Kündigungen wegen Eigenbedarfs haben auch aufgrund der Wohnraumknappheit besonders in Ballungsgebieten ganz erheblich zugenommen. Allerdings leiden viele Kündigungen an formalen und inhaltlichen Fehlern. Wir zeigen die wichtigsten Fehler auf, die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unbedingt kennen müssen und geben wertvolle Tipps für die Rechtspraxis.

Beschreibung

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs gem. § 573 II Nr. 2 BGB ist in der Praxis von großer Bedeutung. Räumungsprozesse, die auf Eigenbedarfskündigungen gestützt werden, sind juristisch hochgradig anspruchsvoll. Häufig finden sich schon Fehler beim Begründungserfordernis, aber auch inhaltlicher Art: so beispielsweise zugunsten von vermeintlichen Bedarfspersonen gekündigt, die nicht privilegiert sind, Eigen- und Betriebsbedarf vermengt oder auch Vorratskündigungen ausgesprochen. Besprochen werden auch Folgen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Fehler bei der Begründung der Kündigung, § 573 III BGB
  • Fehler bei der Auswahl der Bedarfspersonen
  • Fehler aufgrund des MoPeG – was ist mit dem Gesellschafter der GbR?
  • Die Vorratskündigung
  • Die rechtsmissbräuchliche Kündigung
  • Das Fehlen von Beweismitteln im späteren Prozess
  • Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung
  • Die fahrlässig falsche Eigenbedarfskündigung
  • Die Folgen der Fehler – Schadensersatzansprüche
  • Die Falschberatung – fehlende Berücksichtigung von Härtegründen der Mieter

Referent: Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjähriger Referent in der Immobilienwirtschaft, das Magazin FOCUS führt Rechtsanwalt Dr. Selk in der Liste der Top-Anwälte 2023 für Miete & Eigentum

Preis: 219,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht beratend und forensisch tätig sind.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.


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