18.02.2021 – 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).
Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
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18.02.2021 – 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).
Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
Durch das am 01.12.2020 in Kraft getretene WEMoG hat das WEG-Recht die größte Umgestaltung seiner Geschichte erfahren. Neben vielen Einzeländerungen führt die Reform zu grundlegenden strukturellen Veränderungen im Verhältnis zwischen Gemeinschaft und Wohnungseigentümern, mit weitreichenden Auswirkungen für die beratende und gerichtliche Rechtsanwaltspraxis. Von der Gründungsphase einer Gemeinschaft (Ein-Personen-Gemeinschaft) bis hin zu den neuen Entziehungsgründen umfasst die WEG-Reform das gesamte Recht und hat Auswirkungen auf die rechtliche Betreuung und Vertretung jeder Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unser Referent Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
Dr. Zschieschack gibt einen Überblick über die zahlreichen Neuerungen und legt den Schwerpunkt auf die Rechtspraxis.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt:
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind
Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main
Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des WEG-Rechts und ist Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte und Verwalter sowie für die Deutsche Richterakademie tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen zur WEG-Reform teilgenommen und ist Mitautor eines ersten Handbuchs zur WEG-Reform sowie des Sonderbandes des MüKoBGB zur Reform.
Fortbildungspflicht: Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Stunden ausgestellt (§ 15 FAO)
Präsentationsform | Onlineseminar |
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Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.