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WEG-Praxis: Elektrisch laden in der Eigentümergemeinschaft – vom Kundenantrag bis zum neuen Abrechnungswesen

WEG-Praxis: Elektrisch laden in der Eigentümergemeinschaft – vom Kundenantrag bis zum neuen Abrechnungswesen

139,00 

15.04.2021 – 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden)

Ein Verwaltungsprofi bietet Lösungsansätze – Praxistipps garantiert!

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Beschreibung

„Ich habe einen Anspruch auf eine Steckdose für meinen Tiefgaragenstellplatz“ – so oder so ähnlich werden sich zukünftig Wohnungseigentümer an Sie als Verwalter wenden und damit ihren Anspruch auf Erstellung einer Ladestation (Wallbox) für Elektrofahrzeuge geltend machen. Sie als Verwalter stehen jetzt vor einem Berg von Aufgaben und Herausforderungen, für die Sie regelmäßig technische und rechtliche Unterstützung benötigen. Wer will überhaupt eine Wallbox haben, für welche Kapazitäten ist die vorhandene Elektroinstallation ausgelegt und welche Maßnahmen sind zur Ertüchtigung erforderlich? Wie verhält es sich, wenn in zwei Jahren auf einmal eine große Anzahl weiterer Wohnungseigentümer eine Wallbox haben will? Besteht überhaupt ein Gebrauchsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum, um dort ein Fahrzeug abstellen zu können? Wie viele Beschlüsse benötige ich von dem Wunsch des Wohnungseigentümers bis zur Herstellung der Wallbox?

Unser Seminar behandelt die relevanten Fragestellungen des Verwalters vom Verlangen des Wohnungseigentümers bis zur Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur, zeigt Lösungsansätze auf und gibt wertvolle Praxistipps. Zudem behandelt das Seminar eingehend die Vergütungsansprüche des Verwalters, da sowohl die Schaffung einer Ladeinfrastruktur und die anschließende jahrzehntelange Organisation der Betriebsgemeinschaft „E-Mobilität“ nicht eine Grundleistung des Verwalters sein kann, der Verwalter vielmehr seine Sondervergütungsansprüche sichern muss.

 

Unser Referent Martin Metzger ist langjähriger Fachreferent für die WEG-Verwaltung, selber Verwalter und begleitet ganz aktuell Gemeinschaften auf ihrem Weg in die Elektromobilität.

 

Insbesondere werden folgende Themen behandelt:

  • Erforderliche Kenntnis von den rechtlichen Grundlagen
    • Reichweite des Anspruchs: Elektrische Infrastruktur – Ersteinrichtung, Verbesserung und Anpassung an steigende Kapazitäten
    • Privilegierte Fahrzeuge
    • Recht zum Gebrauch: Exklusives Gebrauchsrecht – Mitgebrauchsrecht an Gemeinschaftsflächen
  • Was ist die richtige Lösung für die konkrete Eigentümergemeinschaft?
    • Einzelne ausbauwillige Wohnungseigentümer
    • Ausbauwillige Mehrheit der Wohnungseigentümer
  • Beschlussvorbereitung und Beschlussfassung
    • Stufenweises Vorgehen
    • Einschaltung von Sonderfachleuten (Ingenieure, Energieversorger, Rechtsanwalt etc.)
    • Die Beschlussanträge im Detail – mit Beschlussmuster!
  • Das Abrechnungswesen
    • Finanzierung der baulichen Veränderungen
    • Bildung von „Betriebsgemeinschaften“
    • Die Nachzüglerproblematik
  • Ein Vergütungsmodell für die Zusatzleistung des Profiverwalters

 

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

 

Referent: Martin Metzger, langjähriger Fachreferent für die WEG-Verwaltung, seit mehr als 20 Jahren geschäftsführender Gesellschafter der Alpina Hausverwaltung panhans & metzger oHG, Alpina Immowelten GmbH, Mitglied im Autorenteam „Elzer-Fritsch-Meier, WEG, 3. Auflage 2018“, Mitglied im Vorstand des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

 

Weiterbildungspflicht: Über die Teilnahme an dem Online-Seminar wird eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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