Die Übernahme neu errichteter Wohnungseigentumsanlagen stellt für Verwalter und deren Rechtsberater eine besondere Herausforderung dar. Gerade in der kritischen Übergangsphase zwischen der Übergabe des Sondereigentums und der Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gilt es, die durch das WEMoG neu geschaffenen Regelungen zu beachten. Wichtig für den Erst-Verwalter sind die mit der Einführung der „Ein-Personen-Gemeinschaft“ eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten. Von besonderer Bedeutung ist das richtige Verhalten des Verwalters bei der Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, da hier entscheidende rechtliche Weichen gestellt werden. Ebenso stellt die Betreuung von noch in der Gewährleistungsphase befindlichen Bauträgerobjekten mit Blick auf die regelmäßig stattfindenden Auseinandersetzungen um die Behebung von Baumängeln einen weiteren Prüfstein dar. Dabei ist nicht nur der sichere Umgang mit Mängelansprüchen gefragt. Eine besondere Rolle spielen auch Fragen einer abweichenden Bauausführung aufgrund von Änderungsvorbehalten zugunsten des Bauträgers oder Sonderwünschen der Erwerber sowie die Folgen von Eigenleistungen.
Um für alle Wechselfälle gerüstet zu sein, sind für Sie als Verwalter oder Rechtsanwalt Kenntnisse des Bau- und Bauträgerrechts und dessen Bezügen zum Wohnungseigentumsrecht unerlässlich.
Das Seminar konzentriert sich auf typische Probleme in der Herstellungs-, Abnahme- und Gewährleistungsphase des Bauträgerobjekts und deren Lösung. Anhand von Praxisbeispielen werden die Handlungsoptionen des Verwalters behandelt, die auch der Rechtsanwalt kenn muss.
Das Online-Seminar bietet Ratschläge zum praktischen Umgang mit den angesprochenen Problemfeldern und Vorschläge zur Vorgehensweise.
Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!
Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktiker und gibt viele wertvolle Tipps.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Das Bauträgerobjekt in der Herstellungsphase
- Die Neuregelungen des WEMoG
- Die „Ein-Personen-Gemeinschaft“
- Bestellung des Erst-Verwalters / Verwaltervertragsschluss
- Aufnahme der Verwaltungstätigkeit – was ist zu beachten?
- Der Verwalter und der „werdende Wohnungseigentümer“
- Erwerberrechte in der Erfüllungsphase
- Das Bauträgerobjekt in der Abnahmephase
- Grundlagen zur werkvertraglichen Abnahme
- Abnahme des Sondereigentums
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Abnahme von Gemeinschaftseigentum mit dem Sondereigentum?
- Stillschweigende, fiktive und verweigerte Abnahme
- Folgen der fehlgeschlagenen Abnahme
- Nachzüglererwerb und Mehrhausanlagen
- Die Rolle des Verwalters – Handlungsoptionen
- Das Bauträgerobjekt in der Gewährleistungsphase
- Grundlagen zur werkvertraglichen Mängelhaftung
- Prospekthaftung/Optische Mängel
- Abweichende Bauausführung / Änderungsvorbehalte
- Abtretungs- und Haftungsbegrenzungsklauseln im Bauträgervertrag
- Sonderwünsche und Eigenleistungen der Erwerber
- Herausgabe von Bau- und Objektunterlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwalters
- Der BGH und die „Vergemeinschaftung von Mängelansprüchen“
- Alleingänge und Rückermächtigung
- Mängelrüge und Fristsetzung
- Was sollte wann – und wie beschlossen werden?
- Privatgutachten oder selbständiges Beweisverfahren?
- Schadensersatz, Vorschuss zur Ersatzvornahme oder Minderung?
- Der Bauträger als Mitglied der Gemeinschaft
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).