WEG-Recht
Der neue Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers bei baulichen Maßnahmen – § 14 Abs. 3 WEG führt zu gravierenden Änderungen in der Verwaltungspraxis
28.05.2024 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden). Mit der Durchführung baulicher Maßnahmen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gehen vielfach Beeinträchtigungen des Sondereigentums einher. Für solche Nachteile sieht § 14 Abs. 3 WEG einen Entschädigungsanspruch vor. Dieser hat allerdings gegenüber der bisherigen Rechtslage gravierende Veränderungen erfahren, die bei der WEG-Verwaltung und der Tätigkeit des Rechtsanwalts unbedingt zu beachten sind.
199,00 €