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Lärm, zweckwidrige Nutzung & Co.: Die erfolgreiche Abwehr von Störungen durch Eigentümer und Mieter in der WEG

Lärm, zweckwidrige Nutzung & Co.: Die erfolgreiche Abwehr von Störungen durch Eigentümer und Mieter in der WEG

165,00 

10.10.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kommt es naturgemäß immer wieder zu Störungen. Ein häufiges Beispiel dafür ist die zweckwidrige Nutzung von Einheiten oder Gemeinschaftsflächen. In unserem Seminar erfahren Sie alles über Ihre Möglichkeiten zur erfolgreichen Abwehr von Ansprüchen und erhalten praktische Entscheidungshilfen rund um das Thema „Störung“ in der WEG.

Beschreibung

In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kommt es naturgemäß immer wieder zu Störungen. Ein häufiges Beispiel dafür ist die zweckwidrige Nutzung von Einheiten. Unser praxisnahes Seminar gibt Ihnen einen lebhaften Ein- und Überblick über diese und viele weitere Problemstellungen. Mit zahlreichen Fallbeispielen aus der gerichtlichen Praxis beleuchtet es die Frage, ob Ansprüche auf Abwehr solcher Störungen bestehen und wie sie – vor allem durch wen und gegen wen – gerichtlich durchgesetzt werden können.

Für dieses Seminar erhalten Sie eine qualifizierte Bescheinigung über 2 Nettozeitstunden für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.

Der Hintergrund

Die „Störungen“ im Wohnungseigentum sind sehr vielfältig. Da geht es etwa um die zweckwidrige Nutzung einer in der Teilungserklärung als „Laden“ bezeichneten Einheit, die plötzlich zur Arztpraxis wird. Andere alltägliche Fälle sind beispielsweise Lärm oder das Abstellen und Lagern von Gegenständen im gemeinschaftlichen Bereich. Die „Störer“ sind in der Regel entweder Eigentümer oder deren Mieter.

Oft sind solche Streitigkeiten nicht zu schlichten. Und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich teilweise geändert. Der Grund hierfür ist des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist. Unser Seminar geht dazu auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ein. Es thematisiert auch wichtige noch ungeklärte Rechtsfragen.

Als Verwalter profitieren Sie von unseren praktischen Entscheidungshilfen für Ihren Arbeitsalltag.

Als Rechtsanwalt erfahren Sie alles Wichtige über die erfolgreiche Durchsetzung – und Abwehr – der in Betracht kommenden Ansprüche.

Unsere Fach-Referent

Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.

Sie erhalten wertvolle Tipps und Informationen zu folgenden Themen:

  • „Störungen“ im wohnungseigentumsrechtlichen Sinn – was fällt überhaupt darunter?
  • Wie kann die Gemeinschaft die Grenzen der Nutzungsbefugnisse beeinflussen?
  • Die Rolle des Verwalters
    • Was kann, darf oder muss der Verwalter tun?
    • Reguläre Verwaltertätigkeit oder Anspruch auf Sondervergütung?
    • Rechtsanwaltsbeauftragung und (wegen der geringen Streitwerte!) Abschluss einer Vergütungsvereinbarung
  • Welche praxisrelevanten Reaktionsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft?
    • Unterlassungsklage
    • Beseitigungsklage
    • Selbstvornahme und Realisierung der Ersatzansprüche
    • (Rück)Ermächtigung eines einzelnen Eigentümers
    • Entziehung des Wohnungseigentums
    • Wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter untätig bleiben: Wie kann der einzelne Eigentümer ein Tätigwerden erzwingen?
    • Anfall hoher Rechtsanwalts- und Verwalterkosten: Realisierung der Ersatzansprüche – Klagerhebung oder ist § 16 Abs.2 S.2 WEG ein Weg?
  • Das richtige Vorgehen bei Störungen durch den Wohnungseigentümer
    • Der wichtige Unterschied zwischen den Rechten der Gemeinschaft und den Individualrechten der einzelnen Wohnungseigentümer
    • Zweckwidrige Nutzung einer Sondereigentumseinheit (z.B. Arztpraxis statt Laden)
    • Ruhestörungen
    • Das Lagern von Gegenständen im gemeinschaftlichen Bereich (z.B. Sperrmüll im Trockenraum)
    • Unberechtigtes Parken auf Gemeinschaftsflächen
  • Das richtige Vorgehen bei Störungen durch den Mieter
    • Hat ein Mieter eigene Ansprüche gegen die Eigentümer?
    • Welche rechtlichen Grenzen muss ein Mieter bei der Nutzung einer Wohnung einhalten?
    • Gelten die vereinbarten Nutzungsregelungen in der Gemeinschaftsordnung auch für den Mieter?
    • Ist der Mieter an beschlossenen Gebrauchsregelungen der Gemeinschaft (z.B. die Hausordnung oder eine Regelung zum Abstellen von Fahrzeugen) gebunden?
  • Haftet der Eigentümer für Störungen durch seinen Mieter?
  • Prozessuale und vollstreckungsrechtliche Besonderheiten
    • Der richtige Beklagte bei Störungen durch den Mieter
    • Welches Gericht ist bei Klagen gegen Eigentümer und Mieter zuständig?
    • Beispiele für die richtigen Klaganträge
    • Wie gelingt die erfolgreiche Vollstreckung eines Unterlassungstitels?

Referenten: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

WEG-Verwalter, WEG-Sachbearbeiter, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen, Hausverwalter

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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