In Kürze lesen Sie hier die vollständige Seminarbeschreibung. So viel sei hier schon verraten: Auf die Eigentümer*innen von Wohnimmobilien kommen eine Vielzahl neuer Aufgaben und Pflichten zu. Sie als Miet-Verwalter*in müssen diese im Rahmen der technischen und kaufmännischen Verwaltung umsetzen. Mit diesem Seminar feiert unser neuer Vertrag für die Miet-Verwaltung 2024 Premiere. Als Teilnehmer*in erhalten Sie unseren Miet-Verwaltervertrag als Word-Datei. Unser Verwaltervertrag wurde von einem Top-Juristen erstellt. In unserem Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei Abschluss, Durchführung und Beendigung des Verwaltervertrages besonders achten müssen.
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Wohnimmobilienverwalter*innen: Mitarbeiter*innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen, Prokurist*innen der Verwaltungsunternehmen
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter*innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.