Rufen Sie uns an: (0421) 330039-40| info@weg-seminare.de

Altvereinbarungen contra neues WEG-Recht. Aktuelle Probleme bei laufenden Gerichtsverfahren

Altvereinbarungen contra neues WEG-Recht. Aktuelle Probleme bei laufenden Gerichtsverfahren

199,00 

05.04.2022 – 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Das Seminar liefert eine praktische Prüfungsformel und behandelt viele Beispielsfälle.

Beschreibung

Das neue WEG-Recht und bestehende Teilungserklärungen sind nur selten kompatibel. Regelmäßig muss sich der Verwalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Eigentümerversammlung, baulichen Veränderungen sowie seinen Rechten und Pflichten die entscheidende Frage stellen: Gelten die Vereinbarungen aus der Teilungserklärung oder das neue WEG-Recht?

Für Rechtsanwälte stellen sich die gleichen Probleme im Rahmen ihres Beratungsmandats oder im Zusammenhang mit den Anfechtungsklagen, denn eine Fehleinschätzung durch den Verwalter führt zu einer Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Die Teilnehmer erhalten eine praktische Prüfungsformel, mit der sie im Einzelfall feststellen können, ob die alte Teilungserklärung oder das neue WEG-Recht gelten. In dem Seminar werden viele Beispielsfälle behandelt und gelöst.

Fallstricke lauern zudem in laufenden Gerichtsverfahren, die Verwalter und Rechtsanwälte noch auf Jahre beschäftigen werden. Hier hat der BGH ein ausdifferenziertes und komplexes Übergangsrecht geschaffen. Der Verwalter ist in praktisch sämtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen involviert und muss daher wissen, wie er sich verhalten kann bzw. verhalten muss. Die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung werden tagesaktuell aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Erleben Sie, was Sie in diesem Seminar erwartet!

Thema: Seminar-Teaser| Länge: 3:42

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Altvereinbarung oder neues WEG-Recht – was gilt und wie erfolgt die Prüfung?
    • Wie verhält es sich mit Vereinbarungen zur Eigentümerversammlung? Einberufungsfrist, Beschlussfähigkeit, schriftliche Vollmacht, wirksamer Beschluss nur nach Protokollierung.
    • Vereinbarungen zu baulichen Veränderungen: Welche gelten weiter und welche sind ohne Bedeutung? Besondere Beschluss-Quoren, Verwalterzustimmung.
    • Vereinbarte Verwalterpflichten- und Befugnisse contra § 27 Abs. 2 WEG.
    • Vereinbarungen zum Verwaltungsbeirat – berechtigte Personen, Anzahl, Aufgaben und Befugnisse vs neues Recht.
  • Das neue WEG-Recht und laufende Gerichtsverfahren.
    • BGH V ZR 299/19 und die Folgen für die Rechts- und Verwaltungspraxis.
    • Wie muss sich der Verwalter verhalten, wenn er in einen Prozess zwischen zwei Wohnungseigentümern beigeladen wird?
    • Was ist jetzt bei Beschlussanfechtungs- und Ersetzungsklagen zu beachten?
    • Kann die Gemeinschaft einen Prozess durch Beschluss untersagen? Was ist bei der Beschlussvorbereitung zu beachten?
    • Wann bleibt altes Verfahrensrecht und wann gilt neues materielles Recht?

 

Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main

Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent u. a. bei der Deutschen Richterakademie sowie in der Fortbildung von Rechtsanwälten und Verwaltern tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform teilgenommen und kommentiert die für den Verwalter relevanten Vorschriften des neuen WEG im Münchner Kommentar und im Jennißen.

Preis: 199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: 

WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht:
Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

Titel

Nach oben