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WEG-Reform: Was gilt für Altbeschlüsse, Altvereinbarungen und laufende Gerichtsverfahren?

WEG-Reform: Was gilt für Altbeschlüsse, Altvereinbarungen und laufende Gerichtsverfahren?

149,00 

02.03.2021 – 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.

Beschreibung

Durch die WEG-Reform hat der Gesetzgeber buchstäblich keinen Stein auf dem anderen gelassen. Das komplett neue Recht ist übergangslos am 01.12.2020 in Kraft getreten. Lediglich zum Verfahrensrecht enthält das neue WEG eine kurze Übergangsvorschrift. Doch was gilt, wenn Altbeschlüsse und Altvereinbarungen mit dem neuen materiellen Recht und den neuen Beschlusskompetenzen kollidieren? Im Zweifel soll das neue Recht sogar Vorrang vor Altvereinbarungen haben und ihm entgegenstehende Beschlüsse nichtig sein. Sowohl in Beratungsmandaten als auch in laufenden sowie neuen Gerichtsverfahren müssen Sie genau prüfen, welche Auswirkungen das neue WEG-Recht auf bestehende Sachverhalte hat.

Unser Referent Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.

 

In diesem Seminar werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Die Auswirkungen des neuen WEG-Rechts auf laufende Gerichtsverfahren
    • Beschlussklagen gegen den Verband – wo lauern für den Juristen die Fallen?
    • In welchen Fällen gilt noch das alte Verfahrensrecht und wann gilt neues materielles Recht?
    • Beseitigungs- und Unterlassungsklagen – was ist jetzt zu beachten?
    • Welche Streitwertregelungen gelten eigentlich?
  • Altvereinbarungen vs. neues WEG-Recht – was gilt?
  • Sind wirklich sämtliche Beschlüsse, die dem neuen Recht entgegenstehen, nichtig?
    • Was gilt für Umzugskostenpauschalen?
    • Was sind die Folgen von alten Abrechnungsbeschlüssen?

 

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind

 

Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main

Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des WEG-Rechts und ist Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte und Verwalter sowie für die Deutsche Richterakademie tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen zur WEG-Reform teilgenommen und ist Mitautor eines ersten Handbuchs zur WEG-Reform sowie des Sonderbandes des MüKoBGB zur Reform

 

Fortbildungspflicht: Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Stunden ausgestellt (§ 15 FAO)

 

 

 

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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