02.03.2021 – 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).
Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
149,00 €
exkl. MwSt.
02.03.2021 – 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).
Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
Durch die WEG-Reform hat der Gesetzgeber buchstäblich keinen Stein auf dem anderen gelassen. Das komplett neue Recht ist übergangslos am 01.12.2020 in Kraft getreten. Lediglich zum Verfahrensrecht enthält das neue WEG eine kurze Übergangsvorschrift. Doch was gilt, wenn Altbeschlüsse und Altvereinbarungen mit dem neuen materiellen Recht und den neuen Beschlusskompetenzen kollidieren? Im Zweifel soll das neue Recht sogar Vorrang vor Altvereinbarungen haben und ihm entgegenstehende Beschlüsse nichtig sein. Sowohl in Beratungsmandaten als auch in laufenden sowie neuen Gerichtsverfahren müssen Sie genau prüfen, welche Auswirkungen das neue WEG-Recht auf bestehende Sachverhalte hat.
Unser Referent Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer am LG Frankfurt a.M. und damit ein absoluter Kenner der Materie.
In diesem Seminar werden insbesondere folgende Themen behandelt:
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind
Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main
Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des WEG-Rechts und ist Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte und Verwalter sowie für die Deutsche Richterakademie tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen zur WEG-Reform teilgenommen und ist Mitautor eines ersten Handbuchs zur WEG-Reform sowie des Sonderbandes des MüKoBGB zur Reform
Fortbildungspflicht: Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Stunden ausgestellt (§ 15 FAO)
Präsentationsform | Onlineseminar |
---|
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.