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Schlüsselverlust in der WEG – das wird teuer

Schlüsselverlust in der WEG – das wird teuer

199,00 

18.04.2024 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Huch, der Schlüssel ist weg! Was muss die WEG-Verwaltung tun, wenn in einer Eigentümergemeinschaft ein Schlüssel verlorengeht oder gestohlen wird – und wie verhält es sich mit Schadensersatzansprüchen? Als Verwalter oder Rechtsanwalt erfahren Sie dank vieler Beispiele praxisnah, wo die Probleme liegen und wie Sie sie lösen können.

Beschreibung

Im Alltag kommt es immer wieder vor: Schlüssel gehen verloren. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer Vielzahl von Akteuren ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schlüsselverlusts hoch, auch die rechtlichen Fragestellungen sind komplex und vielfältig. Welche Handlungspflichten treffen die Verwaltung? Was ist wann zu veranlassen? Wer haftet und in welchem Umfang? Häufig ist ein Schlüsselverlust mit hohen Ersatzkosten verbunden. Auch deswegen ist ein souveräner Umgang der WEG-Verwaltung mit diesem Fall – auch im Hinblick auf eigene Haftungsrisiken – wichtig.

Das Seminar bringt die wesentlichen rechtlichen Fragen mit vielen Fallbeispielen aus der Praxis verständlich auf den Punkt. Dabei gehen wir nicht nur auf die Handlungspflichten der WEG-Verwaltung ein, sondern erläutern auch die Voraussetzungen, den Umfang und die Durchsetzung von (Schadensersatz-)Ansprüchen. Sie erfahren zudem, welche internen Abstimmungserfordernisse in der Gemeinschaft – etwa durch Beschlussfassungen in der Versammlung und deren Vorbereitung – Sie beachten müssen.

 

Wir behandeln und beantworten vor allem die folgenden Themen:

  • Die verbreiteten Schließsysteme – Grundlagen
    • Schließanlage (Ein-Schlüssel-System)
    • Kombination aus Schließanlage für gemeinschaftliche Türen und Einzelschlüssel für Wohnungen
  • Schlüsselverlust durch …
    • Sondereigentümer
    • Mieter/Nutzer
    • Handwerker, Reinigungskräfte etc. – Generalschlüssel
    • WEG-Verwaltung
  • Unterschiede zwischen „verloren“ und „gestohlen“
  • Handlungsalternativen – welche ist die Richtige?
    • Anfertigung neuer Schlüssel
    • Erweiterung der Schließanlage durch zusätzlichen Schlüssel
    • Kompletter Austausch der Schließanlage
    • Wechsel der Schließzylinder für gemeinschaftliche Türen
  • (Melde-)Pflichten der Wohnungseigentümer?
  • Pflichtenkatalog für die WEG-Verwaltung
    • Beurteilungsmaßstab: Wann ist ein Austausch einer Schließanlage gerechtfertigt?
    • Wie lange darf der Verwalter mit dem Austausch einer Schließanlage zuwarten? Regelung durch Eigentümerbeschluss?
    • Aufklärungspflicht des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern, Mietern und Dritten über die Gefahr eines hohen wirtschaftlichen Schadens und Mitverschulden bei der Schadenshöhe?
    • Auswirkungen auf Grund und Höhe des Schadensersatzanspruchs, wenn Schlüssel weiterer Wohnungseigentümer oder Mieter fehlen
    • Richtiger Umgang mit einer gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Voraussetzungen und Umfang von Schadensersatzansprüchen – gegen wen richten sie sich?
    • Gefährdungslage durch Schlüsselverlust
    • Einwendungsmöglichkeiten von Wohnungseigentümer – erhebliche und unerhebliche
    • Wirksame Verpflichtung im Mietvertrag über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung?
    • Schlüsselverlust durch Mieter – dem Wohnungseigentümer zuzurechnen?
    • „Abwälzung“ der Schadensersatzansprüche durch Beschluss der Wohnungseigentümer: Was ist möglich und was nicht?

Referent:

Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis:

199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.

 

Weiterbildungspflicht: Für WEG-Verwalter und WEG-Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden. Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

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