Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Neue technische Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte
- Pflicht zur Installation fernablesbarer Verbrauchserfassungsgeräte
- Pflicht zur Installation Smart-Meter-Gateway-fähiger, interoperabler Ausstattungen
- Pflicht zur Umrüstung von Alt-Verbrauchsausstattungen
- Pflicht zur Umrüstung von Übergangs-Ausstattungen
- Stichtagsregelungen: 01.12.2021, 01.12.2022, 31.12.2026, 31.12.2031
- Neue Pflicht zur Verbrauchs- und Abrechnungsinformation der Nutzer
- Neue Kürzungsrechte der Nutzer bei Verstößen
- Umsetzung der fernablesbaren Geräteausstattung und Informationspflichten im Wohnungseigentum
- Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Duldungspflicht des Wohnungseigentümers
- Duldungspflicht des Fremdnutzers
- Kostenumlage im Wohnungseigentum
- Erfüllung der Informationspflichten bei selbst genutztem Wohnungseigentum
- Erfüllung der Informationspflichten bei vermietetem Wohnungseigentum
- Auswirkungen der neuen Pflichten auf die Verwaltervergütung
- Probleme mit dem Messdienstleister bei der Umsetzung der HKVO
- Beschlussmuster, Formulierungsvorschläge
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Mieterinformationen
- Vereinbarung einer Zusatzvergütung für den Verwalter
- Mehrbelastungsklausel im Verwaltervertrag
Referent:
Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmer, die gleichzeitig das Seminar für die WEG-Verwaltung die Miet-Verwaltung buchen, erhalten einen Preisnachlass von 50% auf das zweite Seminar.
Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).